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Mo – Fr | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Do | 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Gemeinde Karlsfeld
Gartenstr. 7
85757 Karlsfeld
08131 99-0
08131 99-103
info@karlsfeld.de
www.karlsfeld.de
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Gemeinde Karlsfeld im Landkreis Dachau | Online: https://www.karlsfeld.de/
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Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, entscheiden sie gemeinsam über den Vornamen ihres Kindes. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, kann dieser den Vornamen alleine wählen.
Sie können den Vornamen selbst festlegen. Allerdings sind folgende Bezeichnungen nicht erlaubt:
Bei der Wahl des Familiennamens Ihres Kindes (auch Geburtsname genannt) sollten Sie als Eltern Folgendes beachten:
Je nach Ihrem Familienstand und Sorgerechtsstatus zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes müssen Sie möglicherweise eine Namenserklärung abgeben:
Wenn Sie dem Standesamt bei der Geburtsanzeige noch keinen Vornamen mitgeteilt haben, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach der Geburt nachholen.
Den Geburtsnamen des Kindes müssen Sie ebenfalls innerhalb eines Monats nach der Geburt dem Standesamt mitteilen. Wenn Sie dies nicht machen, ist das Standesamt verpflichtet, das zuständige Familiengericht darüber zu informieren.
Das Familiengericht überträgt dann das Namensbestimmungsrecht an einen der Elternteile. Das Kind erhält den Familiennamen dieses Elternteils als Geburtsnamen, es sei denn, dieser Elternteil bestimmt den Familiennamen des anderen Elternteils als Geburtsnamen für das Kind.
Im Rahmen der Geburtsbeurkundung entstehen für Sie keine Kosten. Danach fallen für Erklärungen, Einwilligungen oder Zustimmungen aufgrund familienrechtlicher Vorschriften jeweils 30 € an.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Heinzinger | 08131 99-150 | 107 | |
Schmier | 08131 99-180 | 106 | |
Starke | 08131 99-152 | 107 |