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Öffnungszeiten
Mo – Fr | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Do | 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Gemeinde Karlsfeld
Gartenstr. 7
85757 Karlsfeld
08131 99-0
08131 99-103
info@karlsfeld.de
www.karlsfeld.de
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Gemeinde Karlsfeld im Landkreis Dachau | Online: https://www.karlsfeld.de/
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Im Todesfall können Angehörige die Sterbeurkunde für die verstorbene Person beantragen.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
Sie können die Sterbeurkunde in verschiedenen Formen erhalten:
Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 30 Jahren nach der Beurkundung im Sterberegister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
)Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Heinzinger | 08131 99-150 | 107 | |
Schmier | 08131 99-180 | 106 | |
Starke | 08131 99-152 | 107 |